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Anwaltskanzlei Hollmich

Immobilienrecht für Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen | Forderungseinzug für Unternehmen

S T R A T E G I E  S T A T T  S T R E I T

Leistungen der Kanzlei Hollmich

Rechtliche Beratung für Vermieter, Hausverwaltungen und Unternehmen

Ich unterstütze professionelle Akteure bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und der konsequenten Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Im Mittelpunkt stehen klare Handlungsempfehlungen, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen und eine verlässliche persönliche Betreuung.

Immobilienrecht und Forderungseinzug – strategisch, verständlich und konsequent.

Sie möchten ein konkretes Anliegen besprechen?

Immobilienrecht

Für Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen

Rechtliche Begleitung bei Mietverträgen, Mieterhöhungen, Modernisierungen, Mietrückständen sowie Kündigungs- und Räumungsverfahren. Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung Ihres Immobilienbestands.

Forderungseinzug

Für Immobilienwirtschaft, Handwerksbetriebe und Unternehmen

Professionelles Forderungsmanagement von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsvollstreckung. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und ein konsequentes Vorgehen.

Rechtliche Beratung mit wirtschaftlichem Blick

Rechtliche Entscheidungen müssen nicht nur juristisch richtig, sondern auch praktisch umsetzbar sein. Deshalb berücksichtige ich neben der Rechtslage stets den zeitlichen Aufwand, die wirtschaftlichen Folgen und die langfristigen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen oder Ihren Immobilienbestand.

  • klare Einschätzung der Ausgangslage
  • nachvollziehbare Handlungsmöglichkeiten
  • persönliche und verlässliche Begleitung

Schreiben Sie uns

Wichtiger Hinweis: Bitte übermitteln Sie über dieses Formular noch keine Rechnungen, Mahnungen, Schuldnerdaten oder sonstigen vertraulichen Unterlagen. Unsere Mitarbeiterin teilt Ihnen nach der Kontaktaufnahme mit, welche Unterlagen benötigt werden und wie diese übermittelt werden können.

Das Absenden des Formulars führt noch nicht zur Annahme eines Mandats. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch ausdrückliche Bestätigung der Kanzlei.

Aktuelle Artikel

Nirgendwo ändert sich so schnell so viel wie bei Gesetzen und Paragraphen. Deshalb halten wir Sie gerne auf dem Laufenden, damit Sie von aktuellen Änderungen im Sozialrecht und Mietrecht profitieren könnten.

Sprechzeiten an allen Standorten:

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