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Anwaltskanzlei Hollmich
in Nauen und Brandenburg an der Havel

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Hollmich, der Kanzlei für
Mietrecht, Sozialrecht und Zivilrecht.
An den Kanzleistandorten Nauen und Brandenburg/Havel werde ich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie tätig. Ich vertrete Sie konsequent und zuverlässig.
Bundesweit können Sie mit Hilfe der Nutzung moderner Medien unsere kompetente und lösungsorientierte Beratung in Anspruch nehmen.
Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen gewährleiste ich eine hohe fachliche Qualifikation meiner Arbeit, welche stets den aktuellsten Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung berücksichtigt.
Unsere Standorte
Goethestraße 40
14641 Nauen
Tel. 03321 42 93 52
Fax: 03321 42 93 16
E-Mail: hollmich@anwalt-nauen.de
Brandenburg an der Havel
Carl-Reichstein-Straße 27

Sprechzeiten an allen Standorten:
Montag – Donnerstag
9:00 – 12:30 Uhr / 13:30 – 16: 00 Uhr
Freitag
nach Vereinbarung
Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch!
Unsere Schwerpunkte
Als Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Mietrecht, Sozialrecht und Zivilrecht beraten und unterstützen wir Sie sehr gerne kompetent und umfassend zu diesen Themen:



Mietrecht
Sozialrecht
Zivilrecht
Mietrechtliche Angelegenheiten sind oft komplex und erfordern rechtliche Expertise, um Streitigkeiten zu vermeiden oder zu lösen.
Als erfahrene Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen bei allen Fragen rund um das Mietverhältnis.
Wir beraten Sie zu Themen wie Mietverträgen, Mieterhöhungen, Kautionsfragen, Betriebskostenabrechnungen sowie bei der Durchsetzung von Kündigungen oder Räumungsklagen. Vermieter:innen helfen wir dabei, ihre Rechte sicher und effizient durchzusetzen.
Auch Mieter:innen stehen wir zur Seite, wenn es um Mängel in der Wohnung, Nebenkostenabrechnungen, Mietminderungen, unrechtmäßige Kündigungen oder Streitigkeiten mit Vermieter:innen geht.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine schnelle und rechtssichere Lösung für mietrechtliche Probleme zu bieten – von der Begründung des Mietverhältnisses bis hin zur Beendigung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Mietrecht und sichern Sie sich Ihre Interessen mit unserer professionellen Unterstützung.
Im Bereich des Sozialrechts stehen Betroffene oft vor großen Herausforderungen, wenn Anträge abgelehnt oder Leistungen gekürzt werden. Als erfahrene Kanzlei für Sozialrecht bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung in allen Angelegenheiten des Sozialrechts.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und Durchsetzung von Sozialleistungen wie ALG I, Rentenansprüchen, Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis und weiteren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Falls ein Antrag abgelehnt oder eine Leistung gekürzt wurde, prüfen wir Ihren Bescheid, legen für Sie Widerspruch ein und begleiten Sie bei Bedarf durch das gesamte sozialgerichtliche Verfahren.
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen können. Verlassen Sie sich auf unsere Kanzlei, um Ihre Rechte im Sozialrecht zu schützen und durchzusetzen.
Das Zivilrecht berührt nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, von Kaufverträgen bis zu Streitigkeiten über Schadensersatzansprüche. Als Kanzlei für Zivilrecht stehen wir Ihnen bei der Lösung rechtlicher Probleme kompetent zur Seite.
Ob der Kauf eines Autos, eine Online-Bestellung oder ein Dienstleistungsvertrag – Verträge sind allgegenwärtig und können zu rechtlichen Problemen führen. Wir prüfen Ihre Verträge, beraten zu Ihren Rechten und vertreten Sie bei Streitigkeiten.
Wenn es zu Mängeln, Lieferverzögerungen oder anderen Vertragsverletzungen kommt, setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachbesserung durch.
Darüber hinaus bieten wir Unterstützung in Fragen zu Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schuldrecht und anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und rechtliche Konflikte effizient zu lösen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.
Als Vermieter sehen Sie sich einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Wir beraten Sie zu sämtlichen mietrechtlichen Themen, vom Beginn eines Mietverhältnisses bis zu dessen Beendigung.
Die Leistungen im Sozialrecht sind vielfältig und umfangreich. Falls die von Ihnen angestrebte Feststellung bzw. Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie dem widersprechen. Wir unterstützen Sie gerne!
Das alltägliche Leben ist geprägt von Vertragsschlüssen jeglicher Art. Sei es die Bestellung aus dem Internet oder der Kauf des neuen Autos, eine Vielzahl von Entscheidungen kann zu Problemen in der Zukunft führen. Wir unterstützen Sie bei der Lösung dieser Probleme.
Vergütung
Größtmögliche Transparenz der durch unsere Beauftragung entstehenden Kosten ist uns wichtig. Bereits im kostenlosen Vorgespräch (dies ist keine Erst-Beratung) erhalten Sie eine vorläufige Einschätzung der erwartbaren Kosten. Sämtliche Kosteninformationen erhalten Sie daher schon vor der Übertragung des Mandats. Mit folgenden Vergütungsmodellen erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in der Kanzlei Hollmich:
1.
Der Erstkontakt
Im Rahmen der unverbindlichen und kostenlosen Kontaktaufnahme schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular.
Dieser Schritt ist wichtig, um einschätzen zu können, ob Ihr Anliegen einen Schwerpunkt dieser Kanzlei oder andere Sachgebiete betrifft. Wir verstehen uns als Schwerpunktkanzlei für bestimmte Rechtsgebiete und nehmen daher, auch zur Sicherung unserer hohen Standards, kaum Fälle aus anderen Rechtsgebieten an. Selbstverständlich teilen wir Ihnen unsere Entscheidung zeitnah mit.
2.
Die Erstberatung
Die Kosten der Erstberatung orientieren sich an der Schwierigkeit des Falles und der Dauer der Beratung. Im Durchschnitt liegen die Kosten der Erstberatung zwischen 100,00 € und 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer.
In jedem Fall erhalten Sie vor Inanspruchnahme der Beratung, welche telefonisch, per Mail oder persönlich erfolgen kann, einen Festpreis genannt.
So erhalten Sie die Sicherheit, die Sie brauchen.
3.
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Werden Gebühren nicht vereinbart, regelt das RVG die Gebühren der rechtsanwaltlichen Tätigkeit, wobei in gerichtlichen Verfahren diese nicht unterschritten werden dürfen.
Auch hiernach kann eine Abrechnung erfolgen, wenn ein Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand im Vorfeld abschätzbar ist. Insbesondere Rechtsschutzversicherungen erstatten regelmäßig die Kosten in Höhe der im RVG bezeichneten Gebühren.
4.
Das Zeithonorar
Für den Fall, dass ein Zeithonorar vereinbart wird, ist der konkrete zeitgenaue Aufwand die Grundlage der Vergütung.
Derzeit beträgt der Stundensatz mindestens 250,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Das Zeithonorar wird individuell vereinbart und minutengenau abgerechnet. Sie erhalten eine genaue Übersicht sämtlicher Tätigkeiten. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise.
5.
Das Pauschalhonorar
Wir vereinbaren ein Pauschalhonorar mit Ihnen, wenn der Sachverhalt und der Aufwand im Vorfeld klar bestimmbar ist.
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