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Anwaltskanzlei Hollmich

Rechtsberatung für Vermieter, Hausverwalter und Investoren

S T R A T E G I E  S T A T T  S T R E I T

MDK-Prüfung & MDK-Kürzung – Hilfe vom Anwalt

MDK-Prüfungen sind für ambulante wie stationäre Einrichtungen herausfordernd – oft mit großer wirtschaftlicher Bedeutung. Kürzungen können existenzrelevant sein.

Wir stehen Ihnen mit juristischer Expertise und Branchenkenntnis zur Seite.

Unsere Unterstützung bei MDK-Prüfungen

  • Vorbereitung auf MDK-Prüfungen

  • Prüfung der Prüfberichte

  • Analyse von Bewertungsergebnissen

  • Rechtliche Begleitung vor Ort

  • Handlungsempfehlungen für Ihr Qualitätsmanagement

 

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch!

Bei MDK-Kürzungen – wir setzen Ihre Ansprüche durch

  • Prüfung der Kürzungsbescheide

  • Formulierung von Widersprüchen

  • Juristische Argumentation nach SGB XI / SGB V

  • Kommunikation mit Kostenträgern

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche (außergerichtlich & gerichtlich)

"Strategie statt Streit"

Warum jetzt handeln?

  • Kürzungen summieren sich schnell

  • Widerspruchsfristen laufen kurz

  • Jede Prüfung beeinflusst zukünftige Begutachtungen

  • Professionelle Gegenwehr erhöht die Erfolgschancen deutlich

Slogan:
⚜️ „MDK-Probleme lösen wir – Sie kümmern sich um die Pflege.“

Wie wir Ihnen helfen - Schritt für Schritt

Eine gute juristische Strategie kann Kürzungen ganz oder teilweise verhindern.

1. Prüfbericht / Kürzungsbescheid analysieren

Wir prüfen:

  • ob der MDK seine Bewertung korrekt begründet hat

  • ob gesetzliche Grundlagen beachtet wurden

  • ob dokumentierte Leistungen richtig gewertet wurden

  • ob formale Fehler vorliegen

2. Strategieempfehlung

Sie erhalten eine klare, verständliche und praxistaugliche Empfehlung, u. a.:

  • Widerspruch ja/nein?

  • Welche Chancen bestehen?

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wie soll die Einrichtung kommunizieren?

3. Widerspruch & Durchsetzung

Wir übernehmen:

  • Formulierung eines rechtlich fundierten Widerspruchs

  • Argumentation auf Basis des SGB XI / SGB V

  • Kommunikation mit Pflege-, Kranken- oder Krankenkassen

  • Einfordern fehlender Begründungen

  • Ggf. gerichtliche Durchsetzung

4. Begleitung zukünftiger Prüfungen

Damit Sie künftig besser aufgestellt sind:

  • Analyse Ihrer Dokumentationsprozesse

  • Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung

  • Mustertexte & Vorlagen

  • Schulungen für Leitung & Team

Kurz: Wir sorgen dafür, dass Sie Kürzungen nicht allein schultern müssen.

Vor der MDK-Prüfung – wie Sie sich optimal vorbereiten

Wir unterstützen Sie bereits vor einer Prüfung:

  • Checkliste zur MDK-Prüfung

  • Vorab-Analyse Ihrer Dokumentation

  • Prüfung der Strukturvoraussetzungen

  • Vorbereitung der Pflegedokumentation

  • Begleitung während des Prüfungstermins möglich

  • Schulung der verantwortlichen Mitarbeitenden

Eine gute Vorbereitung ist der stärkste Schutz vor späteren Kürzungen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch!

Warum MDK-Prüfungen so entscheidend sind

Für viele Einrichtungen entscheidet die MDK-Prüfung über erhebliche Einnahmen. Ein einziger fehlerhafter Prüfbericht kann tausende Euro kosten – oder den Ruf der Einrichtung schädigen.

MDK-Prüfungen betreffen u. a.:

  • Pflegegradentscheidungen

  • Qualität der Pflegeleistungen

  • korrekte Umsetzung der Leistungskomplexe

  • Abrechnungen nach SGB XI / SGB V

  • Strukturqualität

  • Dokumentation der erbrachten Leistungen

  • Qualitäts- und Ergebnisqualität in stationären Heimen

Wichtig: Viele Kürzungen entstehen allein durch Interpretationsspielräume oder unzureichend begründete Bewertungen, nicht durch tatsächliche Fehler in der Versorgung.


Die häufigsten Kürzungsgründe des MDK

Wir analysieren täglich MDK-Kürzungsbescheide und kennen die typischen Fallstricke:

Bei ambulanten Pflegediensten:

  • fehlende oder abweichende Leistungsnachweise

  • unklare oder unvollständige Dokumentation

  • Kritik an hauswirtschaftlichen Leistungen

  • Unstimmigkeiten bei Behandlungspflegen

  • fehlende Strukturvoraussetzungen

  • Vorwürfe der „Nicht-Erbringung“

Bei stationären Pflegeeinrichtungen:

  • angeblich fehlerhafte Pflegeplanungen

  • fehlende oder verspätete Dokumentation

  • Hygienemängel

  • unzureichende Ergebnisqualität

  • fehlerhafte Einstufungen

  • Abwertung wegen formaler Punkte

Ein Großteil dieser Kürzungen ist juristisch anfechtbar.

Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Sehr häufig. Denn viele Kürzungen sind:

  • nicht ausreichend begründet

  • nicht nachvollziehbar

  • nicht rechtskonform

  • überzogen

  • bei korrekter Argumentation vollständig angreifbar

Gerade bei größeren Einrichtungen lohnt sich ein Widerspruch wirtschaftlich sofort.

Zusammenarbeit - so läuft es ab

1.

Schritt 1 - Erstgespräch

Sie erläutern kurz Ihren Bestand & Ihre Prozesse.

2.

Schritt 2 - Bedarfsermittlung

Wir analysieren:

  • Konfliktbereiche

  • Arbeitsaufwand

  • rechtliche Risiken

  • Prozesspotenziale

3.

Schritt 3 - Angebot/ Paketlösung

Sie wählen:

  • Kontingent-Modell (monatlich)

  • laufende Betreuung: Beratungspakete für stationäre Einrichtungen (hier klicken) und ambulante Leistungserbringer (hier klicken)

  • Einzelfall-Beratung

4.

Das Zeithonorar

Für den Fall, dass ein Zeithonorar vereinbart wird, ist der konkrete zeitgenaue Aufwand die Grundlage der Vergütung.

Derzeit beträgt der Stundensatz mindestens 250,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Das Zeithonorar wird individuell vereinbart und minutengenau abgerechnet. Sie erhalten eine genaue Übersicht sämtlicher Tätigkeiten. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise.

Bitte beachten Sie: Eine Übernahme der Vergütung nach diesem Modell wird nur bis zur Höhe der im RVG geregelten Gebühren von den Rechtsschutzversicherern übernommen. Eine eventuell entstehende Unterdeckung ist von Ihnen auszugleichen. Über den voraussichtlichen Zeitaufwand werden Sie im Vorfeld informiert.

5.

Das Pauschalhonorar

Wir vereinbaren ein Pauschalhonorar mit Ihnen, wenn der Sachverhalt und der Aufwand im Vorfeld klar bestimmbar ist.

Für wen ich arbeite:

Ich berate bundesweit:

Ambulante Pflegedienste

Rechtsberatung zu Abrechnung, Kassenkommunikation, MDK, Widersprüchen, Qualität und Struktur.

Stationäre Pflegeeinrichtungen / Pflegeheime

SGB XI, Vertragsfragen, Pflegesätze, Prüfungen, Bewohneransprüche, Qualitätsvorgaben.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften & Pflegeträger

Rechtliche Strukturierung, Leistungsrecht, Vertragsgestaltung und Konfliktlösung.

Schreiben Sie uns!

Mitgliedschaften

Sprechzeiten an allen Standorten:

Montag – Donnerstag
9:00 – 12:30 Uhr / 13:30 – 16: 00 Uhr

Freitag
nach Vereinbarung

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung

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