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Anwaltskanzlei Hollmich

Rechtsberatung für Vermieter, Hausverwalter und Investoren

Rechtsanwältin Janine Hollmich

S T R A T E G I E  S T A T T  S T R E I T

Sozialrecht für die Pflegebranche – wirtschaftlich stark, rechtlich sicher

Das Sozialrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten – insbesondere für Unternehmen und Einrichtungen der Pflege- und Gesundheitsbranche. Ambulante Pflegedienste, stationäre Einrichtungen und Wohngruppen stehen täglich vor rechtlichen Anforderungen, die direkte wirtschaftliche Auswirkungen haben: MDK-Prüfungen, Kassenentscheidungen, Vergütungsfragen, Abrechnungsabläufe, Vertragsstrukturen, Qualitätsanforderungen und vieles mehr.

Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie mit strategischer, wirtschaftlich orientierter Rechtsberatung, die Ihnen Sicherheit, Entlastung und klare Handlungslinien bietet.

⚜️ Unser Anspruch: „Strategie statt Streit“ – rechtliche Stärke, die sich auszahlt.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch!

Viele professionelle Anbieter schätzen, dass hochwertige Beratung nicht billig ist — aber oft deutlich günstiger als langwierige Auseinandersetzungen. Wenn Sie auf Rentabilität, Effizienz und Verlässlichkeit setzen, sind Sie hier richtig.

"Strategie statt Streit"

bedeutet für Sie: Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen, mit denen Sie rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig Ihre Erträge schützen.

Pflegeeinrichtungen arbeiten unter großem wirtschaftlichen Druck.
Unser Ziel ist es, Ihnen rechtssichere und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu bieten.

Wir unterstützen Sie dabei,

  • Einnahmen zu sichern,

  • Vergütungen durchzusetzen,

  • ungerechtfertigte Kürzungen abzuwehren,

  • wirtschaftliche Risiken zu minimieren,

  • Abläufe rechtlich zu optimieren.

⚜️ Recht, das wirkt – nicht nur auf dem Papier, sondern in Ihren Zahlen.

 

Leistungsschwerpunkte im Überblick

Ich berate mit Fokus auf die Pflege- und Gesundheitsbranche. Dadurch erhalten Sie praxisnahe Lösungen, die exakt auf Ihre Arbeitsrealität abgestimmt sind.

Leistungsschwerpunkte im Überblick

  • Unterstützung bei MDK-Prüfungen

  • Widerspruch & Durchsetzung bei MDK-Kürzungen

  • Beratung zu SGB V, SGB XI, SGB XII

  • Rechtliche Begleitung im Qualitäts- und Abrechnungsmanagement

  • Prüfungen von Abrechnungsbescheiden und Kassenentscheidungen

  • Unterstützung bei Leistungs- und Vergütungsfragen

  • Rechtliche Begleitung für ambulante Dienste, stationäre Einrichtungen & Pflegegruppen

  • Kommunikation & Konfliktlösung mit Pflege- und Krankenkassen

  • Strukturberatung für wirtschaftlich stabile Prozesse

Sie profitieren von rechtlicher Klarheit, weniger Unsicherheiten und mehr Zeit für das Wesentliche – die Versorgung Ihrer Klientinnen und Klienten.

Für wen ich arbeite:

Ich berate bundesweit:

Ambulante Pflegedienste

Rechtsberatung zu Abrechnung, Kassenkommunikation, MDK, Widersprüchen, Qualität und Struktur.

Stationäre Pflegeeinrichtungen / Pflegeheime

SGB XI, Vertragsfragen, Pflegesätze, Prüfungen, Bewohneransprüche, Qualitätsvorgaben.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften & Pflegeträger

Rechtliche Strukturierung, Leistungsrecht, Vertragsgestaltung und Konfliktlösung.

Zusammenarbeit - so läuft es ab

1.

Schritt 1 - Erstgespräch

Sie erläutern kurz Ihren Bestand & Ihre Prozesse.

2.

Schritt 2 - Bedarfsermittlung

Wir analysieren:

  • Konfliktbereiche

  • Arbeitsaufwand

  • rechtliche Risiken

  • Prozesspotenziale

3.

Schritt 3 - Angebot/ Paketlösung

Sie wählen:

  • Kontingent-Modell (monatlich)

  • laufende Betreuung: Beratungspakete für stationäre Einrichtungen (hier klicken) und ambulante Leistungserbringer (hier klicken)

  • Einzelfall-Beratung

4.

Das Zeithonorar

Für den Fall, dass ein Zeithonorar vereinbart wird, ist der konkrete zeitgenaue Aufwand die Grundlage der Vergütung.

Derzeit beträgt der Stundensatz mindestens 250,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Das Zeithonorar wird individuell vereinbart und minutengenau abgerechnet. Sie erhalten eine genaue Übersicht sämtlicher Tätigkeiten. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise.

Bitte beachten Sie: Eine Übernahme der Vergütung nach diesem Modell wird nur bis zur Höhe der im RVG geregelten Gebühren von den Rechtsschutzversicherern übernommen. Eine eventuell entstehende Unterdeckung ist von Ihnen auszugleichen. Über den voraussichtlichen Zeitaufwand werden Sie im Vorfeld informiert.

5.

Das Pauschalhonorar

Wir vereinbaren ein Pauschalhonorar mit Ihnen, wenn der Sachverhalt und der Aufwand im Vorfeld klar bestimmbar ist.

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Mitgliedschaften

Sprechzeiten an allen Standorten:

Montag – Donnerstag
9:00 – 12:30 Uhr / 13:30 – 16: 00 Uhr

Freitag
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