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Anwaltskanzlei Hollmich
in Nauen und Brandenburg an der Havel

Gewährleistungsrechte im Wohnraummietrecht
Ansprüche von Mieter:innen und Vermieter:innen
Im Wohnraummietrecht spielen Gewährleistungsrechte eine zentrale Rolle, um Mängel und Pflichtverletzungen im Mietverhältnis zu regeln. Diese Rechte und Ansprüche, verankert in §§ 536 ff BGB, adressieren primär die Mangelhaftigkeit der Mietsache und die daraus resultierenden Ansprüche gegen den Vermieter:innen.
Ansprüche gegen Vermieter:innen
Die Gewährleistungsrechte der Mieter:in erfordern das Vorliegen eines Mangels in der Mietsache nach deren Überlassung. Sind Mängel vorhanden, ergeben sich diverse Ansprüche gegen die Vermieter:in:
- Anspruch auf Beseitigung des Mangels
- Leistungsverweigerungsrecht (Mietzahlung zurückhalten)
- Schadensersatz (bei Verzögerungsschäden)
- Minderung der Miete (automatisch bei Mangel)
- Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung (wenn Vermieter:in nicht reagiert)
- Besondere Kündigungsmöglichkeiten (außerordentlich und fristlos)
Da diese Ansprüche von verschiedenen Voraussetzungen abhängig sind und auch Tatbestände existieren, die einen Anspruch ausschließen, ist rechtlicher Rat durch einen Anwalt ratsam.
Ansprüche gegen die Mieter:in
Die Vermieter:in hat ebenfalls Ansprüche gegen die Mieter:in bei Pflichtverletzungen, die in §§ 280 ff BGB geregelt sind. Diese Ansprüche beziehen sich auf:
- Vorvertragliche Pflichten (z.B. falsche Angaben bei Vertragsschluss)
- Pflichtverletzung während des Mietgebrauchs (z.B. Nichtzahlung der Miete, Obhuts- und Anzeigepflicht)
- Haftung nach Beendigung des Mietgebrauchs (z.B. nicht rechtzeitige Rückgabe der Mietsache)
Mieter:innen haben bestimmte Pflichten vor, während und nach Beendigung des Mietverhältnisses, deren Verletzung Schadensersatzansprüche die Vermieter:in begründen kann.
Diese rechtlichen Zusammenhänge sind komplex und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Daher ist eine genaue Prüfung der Situation durch einen Anwalt oder eine Anwältin ratsam, um die eigenen Rechte und Pflichten im Mietverhältnis zu verstehen und zu schützen.
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