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Anwaltskanzlei Hollmich

Immobilienrecht für Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen | Forderungseinzug für Unternehmen

Forderungseinzug für Handwerksbetriebe

Auftragsunterlagen und Werkzeug eines Handwerksbetriebs

 

S T R A T E G I E  S T A T T  S T R E I T

Sie haben Ihre Leistung erbracht, aber die Rechnung bleibt offen? Unbezahlte Forderungen belasten die Liquidität Ihres Betriebs und kosten zusätzliche Zeit.

Wir übernehmen für Handwerksbetriebe den außergerichtlichen und gerichtlichen Einzug offener Werklohn- und Rechnungsforderungen – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

Erhebt der Auftraggeber Einwendungen wegen angeblicher Mängel, fehlender Abnahme oder streitiger Zusatzleistungen, prüfen wir die rechtliche Ausgangslage und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Bundesweite Bearbeitung, eine feste Ansprechpartnerin und konsequente anwaltliche Durchsetzung aus einer Hand.

Offene Handwerkerrechnung?

Damit offene Rechnungen nicht zur Dauerbaustelle werden

Handwerksbetriebe erbringen ihre Leistung häufig lange bevor die Rechnung vollständig bezahlt ist. Bleibt die Zahlung aus, bindet die weitere Bearbeitung Zeit, die im laufenden Betrieb an anderer Stelle benötigt wird.

Wir übernehmen insbesondere den Einzug offener Werklohnforderungen, Abschlags- und Schlussrechnungen sowie Vergütungsansprüche für vereinbarte Zusatz- und Nachtragsleistungen. Dabei können Forderungen gegenüber privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern geprüft und verfolgt werden.

Wenn die Forderung bestritten wird

Nicht jede unbezahlte Handwerkerrechnung bleibt unbestritten. Auftraggeber berufen sich beispielsweise auf angebliche Mängel, eine fehlende Abnahme, unklare Nachträge oder eine nicht prüffähige Schlussrechnung.

In diesen Fällen prüfen wir die zugrunde liegenden Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsnachweise, Abnahmen, Rechnungen und die bisherige Korrespondenz. Anschließend stimmen wir mit Ihnen ab, ob eine außergerichtliche Lösung, ein Mahnverfahren oder unmittelbar ein Klageverfahren sinnvoll ist.

Mehr als ein standardisiertes Mahnschreiben

Bleibt die Forderung streitig, können wir sie anwaltlich weiterverfolgen und gerichtlich durchsetzen. Nach der Titulierung übernehmen wir auf Wunsch auch die Zwangsvollstreckung und die weitere Überwachung.

Forderungen übergeben – so läuft es ab

1.

Schritt 1 - Kontaktaufnahme

Sie schildern uns kurz, welche Forderungen offen sind und ob es sich um einen einzelnen Vorgang oder regelmäßig anfallende Außenstände handelt.

2.

Schritt 2 - Unterlagen und Prüfung

Unsere Mitarbeiterin teilt Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden. Je nach Fall prüfen wir insbesondere Auftrag, Angebot, Rechnung, Abnahme, Mahnung, Verzug und mögliche Einwendungen des Auftraggebers.

3.

Schritt 3 - Vorgehen abstimmen

Wir klären mit Ihnen, ob eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung, ein gerichtliches Mahnverfahren oder bei einer bestrittenen Forderung ein Klageverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist.

4.

Konsequente Durchsetzung

Wir übernehmen die weitere Bearbeitung – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über Mahn- oder Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Über wesentliche Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

5.

Laufende Zusammenarbeit

Bei regelmäßigem Forderungsaufkommen stimmen wir mit Ihrem Betrieb oder Ihrer Buchhaltung einen festen Übergabeprozess ab. Neue Vorgänge können anschließend fortlaufend und mit möglichst geringem internem Aufwand übergeben werden.

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Forderungseinzug anfragen

Wichtiger Hinweis: Bitte übermitteln Sie über dieses Formular noch keine Rechnungen, Mahnungen, Schuldnerdaten oder sonstigen vertraulichen Unterlagen. Unsere Mitarbeiterin teilt Ihnen nach der Kontaktaufnahme mit, welche Unterlagen benötigt werden und wie diese übermittelt werden können.

Das Absenden des Formulars führt noch nicht zur Annahme eines Mandats. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch ausdrückliche Bestätigung der Kanzlei.

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Sprechzeiten an allen Standorten:

Montag – Donnerstag
9:00 – 12:30 Uhr / 13:30 – 16: 00 Uhr

Freitag
nach Vereinbarung

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung

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