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Anwaltskanzlei Hollmich

Immobilienrecht für Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen | Forderungseinzug für Unternehmen

 

S T R A T E G I E  S T A T T  S T R E I T

Aktenordner und Unterlagen liegen auf einem Schreibtisch

Forderungseinzug für die Immobilienwirtschaft

Offene Miet- und Immobilienforderungen belasten Ihre Liquidität und verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand.

Wir übernehmen für Vermieter, Eigentümer, Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen den außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug – insbesondere bei Mietrückständen, Betriebskostennachzahlungen, Schadensersatzforderungen und weiteren Ansprüchen aus der Immobilienbewirtschaftung.

Bei Mietrückständen endet unsere Tätigkeit nicht mit der Zahlungsaufforderung. Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, übernehmen wir auch Abmahnung, Kündigung, Zahlungs- und Räumungsklage sowie die anschließende Vollstreckung.

Ihr Vorteil: Forderungseinzug und immobilienrechtliche Durchsetzung aus einer Hand – bundesweit und mit einer festen Ansprechpartnerin.

Offene Forderungen in Ihrem Immobilienbestand?

Forderungsmanagement für Ihren Immobilienbestand

Wir unterstützen Vermieter, Eigentümer, Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen bei der konsequenten Durchsetzung offener Forderungen. Dabei betrachten wir nicht nur den einzelnen Zahlungsanspruch, sondern auch seine Auswirkungen auf das bestehende Miet- oder Vertragsverhältnis.

Wir verfolgen insbesondere Mietrückstände aus Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnissen, Nutzungsentschädigungen nach Beendigung des Mietverhältnisses, Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen sowie offene Rechnungs- und Vergütungsansprüche aus der Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien.

Auch Betriebskostennachzahlungen können Gegenstand des Forderungseinzugs sein. Bestehen Einwendungen des Mieters, prüfen wir zunächst Fälligkeit, Verzug und die rechtliche Ausgangslage, bevor wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Mehr als klassischer Forderungseinzug

Bei Mietrückständen können rechtliche und wirtschaftliche Interessen eng miteinander verbunden sein. Deshalb endet unsere Tätigkeit nicht beim Zahlungsanspruch: Soweit die Voraussetzungen vorliegen, übernehmen wir auch Abmahnung, Kündigung, Zahlungs- und Räumungsklage sowie die anschließende Vollstreckung.

Hausverwaltungen und Bestandshalter können offene Forderungen auch fortlaufend an uns übergeben. Gemeinsam stimmen wir einen klaren Ablauf ab, der ihre interne Verwaltung möglichst wenig belastet.

Forderungen übergeben – so läuft es ab

1.

Schritt 1 - Kontaktaufnahme

Sie schildern uns kurz, welche Forderungen vorliegen und ob es sich um einen einzelnen Vorgang oder um regelmäßig anfallende Außenstände handelt.

2.

Schritt 2 - Unterlagen und Prüfung

Unsere Mitarbeiterin teilt Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden. Wir prüfen insbesondere Forderungsgrund, Fälligkeit, Verzug und mögliche Einwendungen.

3.

Schritt 3 - Vorgehen abstimmen

Wir klären mit Ihnen, ob zunächst ausschließlich die Zahlungsforderung verfolgt werden soll oder ob zusätzlich mietrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung oder Kündigung in Betracht kommen.

4.

Konsequente Durchsetzung

Wir übernehmen die außergerichtliche Zahlungsaufforderung und, soweit erforderlich, Mahnverfahren, Zahlungsklage, Räumungsklage und Zwangsvollstreckung. Über wesentliche Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

5.

Laufende Zusammenarbeit

Bei regelmäßigem Forderungsaufkommen stimmen wir mit Ihrer Verwaltung einen festen Übergabeprozess ab. Neue Vorgänge können anschließend fortlaufend und mit möglichst geringem internem Aufwand übergeben werden.

Offene Forderungen in Ihrem Bestand?

Worauf es bei Immobilienforderungen ankommt

Mietforderungen und Betriebskosten

Vor Beginn des Forderungseinzugs prüfen wir Höhe, Fälligkeit und Verzug. Dabei berücksichtigen wir Teilzahlungen, Zahlungszuordnungen und mögliche Einwendungen des Mieters. Bei Betriebskostennachzahlungen kommt es außerdem auf die formelle Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung, ihren Zugang und die maßgeblichen Fristen an.

Hat der Mieter Einwendungen erhoben, prüfen wir deren rechtliche und tatsächliche Bedeutung, bevor über Zahlungsaufforderung, Mahnverfahren oder Klage entschieden wird.

Schadensersatz und weitere Zahlungsansprüche

Schäden an der Mietsache müssen nachvollziehbar dokumentiert und beziffert werden. Übergabeprotokolle, Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge und die Kommunikation mit dem Mieter können dabei entscheidend sein. Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen und klären, welche Ansprüche sich wirtschaftlich sinnvoll verfolgen lassen.

Wenn Forderung und Mietverhältnis zusammengehören

Bei erheblichen Mietrückständen ist zu klären, ob neben der Zahlungsforderung auch eine Abmahnung oder Kündigung in Betracht kommt. Ist das Mietverhältnis beendet, können Zahlungs- und Räumungsansprüche miteinander verbunden sein.

In diesen Fällen übernehmen wir neben der Forderungsdurchsetzung auch Zahlungs- und Räumungsklage sowie die anschließende Vollstreckung.

So erhalten Sie eine abgestimmte Strategie für Forderung, Mietverhältnis und Immobilie.

Forderungseinzug anfragen

Wichtiger Hinweis: Bitte übermitteln Sie über dieses Formular noch keine Rechnungen, Mahnungen, Schuldnerdaten oder sonstigen vertraulichen Unterlagen. Unsere Mitarbeiterin teilt Ihnen nach der Kontaktaufnahme mit, welche Unterlagen benötigt werden und wie diese übermittelt werden können.

Das Absenden des Formulars führt noch nicht zur Annahme eines Mandats. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch ausdrückliche Bestätigung der Kanzlei.

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9:00 – 12:30 Uhr / 13:30 – 16: 00 Uhr

Freitag
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