Brauchen Sie Hilfe? Rufen Sie mich an:
+49 3321 / 74 63 977
Anwaltskanzlei Hollmich
Rechtsberatung für Vermieter, Hausverwalter und Investoren
S T R A T E G I E S T A T T S T R E I T
Forderungseinzug für Vermieter, Eigentümer und Unternehmen
Unbezahlte Forderungen belasten Ihre Liquidität und verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Die Kanzlei Hollmich übernimmt den außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug – mit besonderem Schwerpunkt auf Forderungen aus der Immobilienwirtschaft.
Bei Mietrückständen verfolgen wir nicht nur die Zahlungsforderung. Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, übernehmen wir auch Abmahnung, Kündigung, Räumungsklage und die anschließende Vollstreckung.
Bundesweit, mit einer festen Ansprechpartnerin und klarer Abstimmung über das wirtschaftlich sinnvolle Vorgehen.
Offene Forderung? Lassen Sie uns das weitere Vorgehen besprechen.
Forderungseinzug aus einer Hand
Offene Forderungen binden Liquidität, kosten Zeit und verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Wir übernehmen die konsequente rechtliche Verfolgung Ihrer Forderungen – außergerichtlich, gerichtlich und in der Zwangsvollstreckung.
Was wir für Sie übernehmen
- Prüfung der Forderung und des bestehenden Verzugs
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderung und Kommunikation mit dem Schuldner
- Verhandlung, Dokumentation und Überwachung von Ratenzahlungen
- Gerichtliches Mahnverfahren und Titulierung
- Zwangsvollstreckung und langfristige Überwachung titulierter Forderungen
- Prüfung und gerichtliche Durchsetzung bestrittener Forderungen
Besonderer Vorteil für Vermieter und die Immobilienwirtschaft
Bei Mietrückständen endet unsere Tätigkeit nicht beim Forderungseinzug. Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, übernehmen wir auch Abmahnung, Kündigung, Zahlungsklage, Räumungsklage und die anschließende Vollstreckung.
Auch Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen prüfen und verfolgen wir. Wendet sich der Mieter gegen die Abrechnung, klären wir zunächst die rechtliche Ausgangslage und das wirtschaftlich sinnvolle weitere Vorgehen.
Ihr Vorteil: Forderungsmanagement und anwaltliche Durchsetzung aus einer Hand – auch wenn Kündigung, Klage oder Zwangsvollstreckung erforderlich werden.
Für wen wir Forderungen durchsetzen
Wir übernehmen den Forderungseinzug bundesweit – mit besonderem Schwerpunkt auf der Immobilienwirtschaft und auf Unternehmen mit regelmäßigem Forderungsaufkommen.
Vermieter und Eigentümer
Wir verfolgen insbesondere Mietrückstände, offene Betriebskostennachzahlungen, Schadensersatzforderungen und weitere Ansprüche aus Mietverhältnissen. Soweit erforderlich, übernehmen wir auch Abmahnung, Kündigung, Zahlungs- und Räumungsklage sowie die anschließende Vollstreckung.
Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen
Wir entlasten Ihre Verwaltung durch klar abgestimmte Abläufe und eine feste Ansprechpartnerin. Forderungen können laufend übergeben und außergerichtlich, gerichtlich sowie in der Zwangsvollstreckung bearbeitet werden.
Handwerksbetriebe
Wir verfolgen offene Werklohn- und Rechnungsforderungen – vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Klageverfahren und zur Zwangsvollstreckung.
Weitere Unternehmen
Auch für andere Unternehmen übernehmen wir den Einzug fälliger Forderungen. Besonders sinnvoll ist die Zusammenarbeit bei regelmäßig wiederkehrenden Außenständen und einem standardisierbaren Übergabeprozess.
Forderungen übergeben – so einfach geht es
1.
Schritt 1 - Kontaktaufnahme
Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf und schildern Sie kurz, um welche Forderungen es geht. Bitte übersenden Sie zunächst keine umfangreichen oder besonders vertraulichen Unterlagen.
2.
Schritt 2 - Unterlagen abstimmen
Unsere Mitarbeiterin teilt Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen wir benötigen und wie diese übermittelt werden können. Regelmäßig benötigen wir insbesondere die Rechnung, eine vorhandene Mahnung sowie die Daten von Gläubiger und Schuldner.
3.
Schritt 3 - Rechtliche Prüfung
Wir prüfen insbesondere Fälligkeit, Verzug und mögliche Einwendungen. Anschließend stimmen wir mit Ihnen ab, welches Vorgehen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei.
4.
Schritt 4 - Konsequente Durchsetzung
Wir übernehmen die weitere Bearbeitung – von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über Mahn- oder Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Bei Mietrückständen kommen, soweit die Voraussetzungen vorliegen, zusätzlich Abmahnung, Kündigung und Räumungsklage in Betracht.
5.
Laufende Zusammenarbeit
Unternehmen mit regelmäßigem Forderungsaufkommen können neue Vorgänge fortlaufend an uns übergeben. Gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung legen wir dafür einen klaren und möglichst einfachen Ablauf fest.
Offene Forderung? Sprechen Sie uns an!
Forderungseinzug anfragen
Mitgliedschaften
Sprechzeiten an allen Standorten:
Montag – Donnerstag
9:00 – 12:30 Uhr / 13:30 – 16: 00 Uhr
Freitag
nach Vereinbarung
Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung