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Anwaltskanzlei Hollmich

Rechtsberatung für Vermieter, Hausverwalter und Investoren

Rechtsanwältin Janine Hollmich

S T R A T E G I E  S T A T T  S T R E I T

Forderungseinzug für Vermieter, Eigentümer und Unternehmen

Unbezahlte Forderungen belasten Ihre Liquidität und verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Die Kanzlei Hollmich übernimmt den außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug – mit besonderem Schwerpunkt auf Forderungen aus der Immobilienwirtschaft.

Bei Mietrückständen verfolgen wir nicht nur die Zahlungsforderung. Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, übernehmen wir auch Abmahnung, Kündigung, Räumungsklage und die anschließende Vollstreckung.

Bundesweit, mit einer festen Ansprechpartnerin und klarer Abstimmung über das wirtschaftlich sinnvolle Vorgehen.

Offene Forderung? Lassen Sie uns das weitere Vorgehen besprechen.

 

Forderungseinzug aus einer Hand

Offene Forderungen binden Liquidität, kosten Zeit und verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Wir übernehmen die konsequente rechtliche Verfolgung Ihrer Forderungen – außergerichtlich, gerichtlich und in der Zwangsvollstreckung.

Was wir für Sie übernehmen

  • Prüfung der Forderung und des bestehenden Verzugs
  • Außergerichtliche Zahlungsaufforderung und Kommunikation mit dem Schuldner
  • Verhandlung, Dokumentation und Überwachung von Ratenzahlungen
  • Gerichtliches Mahnverfahren und Titulierung
  • Zwangsvollstreckung und langfristige Überwachung titulierter Forderungen
  • Prüfung und gerichtliche Durchsetzung bestrittener Forderungen

Besonderer Vorteil für Vermieter und die Immobilienwirtschaft

Bei Mietrückständen endet unsere Tätigkeit nicht beim Forderungseinzug. Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, übernehmen wir auch Abmahnung, Kündigung, Zahlungsklage, Räumungsklage und die anschließende Vollstreckung.

Auch Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen prüfen und verfolgen wir. Wendet sich der Mieter gegen die Abrechnung, klären wir zunächst die rechtliche Ausgangslage und das wirtschaftlich sinnvolle weitere Vorgehen.

Ihr Vorteil: Forderungsmanagement und anwaltliche Durchsetzung aus einer Hand – auch wenn Kündigung, Klage oder Zwangsvollstreckung erforderlich werden.

Für wen wir Forderungen durchsetzen

Wir übernehmen den Forderungseinzug bundesweit – mit besonderem Schwerpunkt auf der Immobilienwirtschaft und auf Unternehmen mit regelmäßigem Forderungsaufkommen.

Vermieter und Eigentümer

Wir verfolgen insbesondere Mietrückstände, offene Betriebskostennachzahlungen, Schadensersatzforderungen und weitere Ansprüche aus Mietverhältnissen. Soweit erforderlich, übernehmen wir auch Abmahnung, Kündigung, Zahlungs- und Räumungsklage sowie die anschließende Vollstreckung.

Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen

Wir entlasten Ihre Verwaltung durch klar abgestimmte Abläufe und eine feste Ansprechpartnerin. Forderungen können laufend übergeben und außergerichtlich, gerichtlich sowie in der Zwangsvollstreckung bearbeitet werden.

Handwerksbetriebe

Wir verfolgen offene Werklohn- und Rechnungsforderungen – vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Klageverfahren und zur Zwangsvollstreckung.

Weitere Unternehmen

Auch für andere Unternehmen übernehmen wir den Einzug fälliger Forderungen. Besonders sinnvoll ist die Zusammenarbeit bei regelmäßig wiederkehrenden Außenständen und einem standardisierbaren Übergabeprozess.

Forderungen übergeben – so einfach geht es

1.

Schritt 1 - Kontaktaufnahme

Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf und schildern Sie kurz, um welche Forderungen es geht. Bitte übersenden Sie zunächst keine umfangreichen oder besonders vertraulichen Unterlagen.

2.

Schritt 2 - Unterlagen abstimmen

Unsere Mitarbeiterin teilt Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen wir benötigen und wie diese übermittelt werden können. Regelmäßig benötigen wir insbesondere die Rechnung, eine vorhandene Mahnung sowie die Daten von Gläubiger und Schuldner.

3.

Schritt 3 - Rechtliche Prüfung

Wir prüfen insbesondere Fälligkeit, Verzug und mögliche Einwendungen. Anschließend stimmen wir mit Ihnen ab, welches Vorgehen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei.

4.

Schritt 4 - Konsequente Durchsetzung

Wir übernehmen die weitere Bearbeitung – von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über Mahn- oder Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Bei Mietrückständen kommen, soweit die Voraussetzungen vorliegen, zusätzlich Abmahnung, Kündigung und Räumungsklage in Betracht.

5.

Laufende Zusammenarbeit

Unternehmen mit regelmäßigem Forderungsaufkommen können neue Vorgänge fortlaufend an uns übergeben. Gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung legen wir dafür einen klaren und möglichst einfachen Ablauf fest.

Offene Forderung? Sprechen Sie uns an!

Forderungseinzug anfragen

Wichtiger Hinweis: Bitte übermitteln Sie über dieses Formular noch keine Rechnungen, Mahnungen, Schuldnerdaten oder sonstigen vertraulichen Unterlagen. Unsere Mitarbeiterin teilt Ihnen nach der Kontaktaufnahme mit, welche Unterlagen benötigt werden und wie diese übermittelt werden können.

Das Absenden des Formulars führt noch nicht zur Annahme eines Mandats. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch ausdrückliche Bestätigung der Kanzlei.

Mitgliedschaften

Sprechzeiten an allen Standorten:

Montag – Donnerstag
9:00 – 12:30 Uhr / 13:30 – 16: 00 Uhr

Freitag
nach Vereinbarung

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung

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