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Anwaltskanzlei Hollmich

Fachliche Expertise für Wohnungswirtschaft (Mietrecht) und Pflegebranche (Sozialrecht)

Rechtsanwältin Janine Hollmich

S T R A T E G I E  S T A T T  S T R E I T

Rechtsberatung für Wohnungswirtschaft (Vermieter, Hausverwaltungen etc.) und Pflegebranche (Pflegeheime, Wohngruppen, betreutes Wohnen etc.)

Ich biete wirtschaftlich orientierte Beratung in Brandenburg: 

präventiv, strategisch und durchsetzungsstark.

Anwaltliche Expertise im Mietrecht und Sozialrecht – spezialisiert auf Unternehmen, die Verantwortung für Menschen tragen.

Strategie statt Streit

“Strategie statt Streit” bedeutet: Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen, mit denen Sie rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig Ihre Erträge schützen.

Eine Wohnungstür öffnet sich

Vermieter/ Eigentümer & Hausverwaltungen

Pflege- und Gesundheitswesen

Strategische Rechtsberatung, Mietrechtsvertretung und Lösungen bei Mietern im Leistungsbezug.

Flatrates, Priorität, Musterverträge & Schulungen

Sozialrechtliche Beratung, Refinanzierung, Verträge und Behördenkontakt – praxisorientiert.

Für wen ich arbeite

Ich unterstütze professionelle Akteure, die im Alltag mit komplexen rechtlichen, organisatorischen oder sozialen Herausforderungen konfrontiert sind.
Dazu gehören:

  • Hausverwaltungen, Vermieter und Immobilienunternehmen

  • Pflege- und Gesundheitsdienstleister, Start Ups

  • Organisationen mit Mietern im Leistungsbezug

Sie finden bei mir keine allgemeine Rechtsberatung, sondern gezielte Expertise an den Schnittstellen von Mietrecht und Sozialrecht.

Wohnungswirtschaft

Vermieter, Eigentümer, Hausverwaltungen, WEG

Pflegebranche

Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Intensivpflege, Wohngruppen etc.)

 

Rechtssichere Lösungen für die Wohnungswirtschaft: Vertragsgestaltung, Durchsetzung von Ansprüchen, Räumungen und strategische Begleitung — inkl. Schnittstellen zum Sozialrecht.

Präventive Vertragsgestaltung

Professionelles Vorgehen spart Kosten, Zeit und Kapital. Meine Beratung setzt vor Eskalation an — nicht erst danach.

Mietrückstände & Forderungsmanagement

Jede Handlungsempfehlung basiert auf einem wirtschaftlichen Vorteil — nicht nur auf dem Gesetzestext.

Kündigungen & Räumungsverfahren

Wenn es doch ernst wird, gehe ich strukturiert und schnell vor.

Kommunikation mit Jobcentern und Sozialbehörden

Zur Mietrecht-Seite

Einrichtungen der Pflege stehen täglich vor der Herausforderung, Leistungen korrekt zu erfassen, gegenüber den Kostenträgern durchzusetzen und gleichzeitig wirtschaftlich stabil zu bleiben. Ablehnungen der Pflegekassen, fehlerhafte Einstufungen oder ungerechtfertigte Kürzungen belasten die Abläufe und erschweren eine verlässliche Planung.

Leistungsablehnung nach SGB XI und SGB XII
Ich prüfe die Entscheidungen, identifiziere Schwachstellen und formuliere präzise Widersprüche – praxisnah und mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit.

Probleme mit Pflegegraden/ Begutachtungen

Ich begleite das Verfahren und setze Korrekturen im Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren durch. Hier sichere ich die Interessen der Einrichtung, prüfe die Rechtmäßigkeit der Forderungen und entwickle Verteidigungsstrategien.

Sozialrechtliche Beratung im laufenden Betrieb
Damit erhalten Sie sozialrechtliche Sicherheit im Tagesgeschäft.

Zur Sozialrechts-Seite

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch!

Sprechzeiten an allen Standorten:

Montag – Donnerstag
9:00 – 12:30 Uhr / 13:30 – 16: 00 Uhr

Freitag
nach Vereinbarung

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung

Zusammenarbeit - so läuft es ab

1.

Schritt 1 - Erstgespräch

Sie erläutern kurz Ihren Bestand & Ihre Prozesse.

2.

Schritt 2 - Bedarfsermittlung

Wir analysieren:

  • Konfliktbereiche

  • Arbeitsaufwand

  • rechtliche Risiken

  • Prozesspotenziale

3.

Schritt 3 - Angebot/ Paketlösung

Sie wählen:

  • Kontingent-Modell (monatlich)

  • laufende Betreuung: Beratungspakete für Wohnungswirtschaft (hier klicken) / für Pflegebranche (hier klicken)

  • Einzelfall-Beratung

4.

Das Zeithonorar

Für den Fall, dass ein Zeithonorar vereinbart wird, ist der konkrete zeitgenaue Aufwand die Grundlage der Vergütung.

Derzeit beträgt der Stundensatz mindestens 250,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Das Zeithonorar wird individuell vereinbart und minutengenau abgerechnet. Sie erhalten eine genaue Übersicht sämtlicher Tätigkeiten. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise.

Bitte beachten Sie: Eine Übernahme der Vergütung nach diesem Modell wird nur bis zur Höhe der im RVG geregelten Gebühren von den Rechtsschutzversicherern übernommen. Eine eventuell entstehende Unterdeckung ist von Ihnen auszugleichen. Über den voraussichtlichen Zeitaufwand werden Sie im Vorfeld informiert.

5.

Das Pauschalhonorar

Wir vereinbaren ein Pauschalhonorar mit Ihnen, wenn der Sachverhalt und der Aufwand im Vorfeld klar bestimmbar ist.

Aktuelle Artikel

Nirgendwo ändert sich so schnell so viel wie bei Gesetzen und Paragraphen. Deshalb halten wir Sie gerne auf dem Laufenden, damit Sie von aktuellen Änderungen im Sozialrecht und Mietrecht profitieren könnten.

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