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Anwaltskanzlei Hollmich
Fachliche Expertise für Wohnungswirtschaft (Mietrecht) und Pflegebranche (Sozialrecht)
S T R A T E G I E S T A T T S T R E I T
Rechtsberatung für Wohnungswirtschaft (Vermieter, Hausverwaltungen etc.) und Pflegebranche (Pflegeheime, Wohngruppen, betreutes Wohnen etc.)
Ich biete wirtschaftlich orientierte Beratung in Brandenburg:
präventiv, strategisch und durchsetzungsstark.
Anwaltliche Expertise im Mietrecht und Sozialrecht – spezialisiert auf Unternehmen, die Verantwortung für Menschen tragen.
Strategie statt Streit
“Strategie statt Streit” bedeutet: Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen, mit denen Sie rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig Ihre Erträge schützen.
Vermieter/ Eigentümer & Hausverwaltungen
Pflege- und Gesundheitswesen
Strategische Rechtsberatung, Mietrechtsvertretung und Lösungen bei Mietern im Leistungsbezug.
Flatrates, Priorität, Musterverträge & Schulungen
Sozialrechtliche Beratung, Refinanzierung, Verträge und Behördenkontakt – praxisorientiert.
Für wen ich arbeite
Ich unterstütze professionelle Akteure, die im Alltag mit komplexen rechtlichen, organisatorischen oder sozialen Herausforderungen konfrontiert sind.
Dazu gehören:
Hausverwaltungen, Vermieter und Immobilienunternehmen
Pflege- und Gesundheitsdienstleister, Start Ups
Organisationen mit Mietern im Leistungsbezug
Sie finden bei mir keine allgemeine Rechtsberatung, sondern gezielte Expertise an den Schnittstellen von Mietrecht und Sozialrecht.
Wohnungswirtschaft
Vermieter, Eigentümer, Hausverwaltungen, WEG
Pflegebranche
Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Intensivpflege, Wohngruppen etc.)
Rechtssichere Lösungen für die Wohnungswirtschaft: Vertragsgestaltung, Durchsetzung von Ansprüchen, Räumungen und strategische Begleitung — inkl. Schnittstellen zum Sozialrecht.
Präventive Vertragsgestaltung
Professionelles Vorgehen spart Kosten, Zeit und Kapital. Meine Beratung setzt vor Eskalation an — nicht erst danach.
Mietrückstände & Forderungsmanagement
Jede Handlungsempfehlung basiert auf einem wirtschaftlichen Vorteil — nicht nur auf dem Gesetzestext.
Kündigungen & Räumungsverfahren
Wenn es doch ernst wird, gehe ich strukturiert und schnell vor.
Kommunikation mit Jobcentern und Sozialbehörden
Einrichtungen der Pflege stehen täglich vor der Herausforderung, Leistungen korrekt zu erfassen, gegenüber den Kostenträgern durchzusetzen und gleichzeitig wirtschaftlich stabil zu bleiben. Ablehnungen der Pflegekassen, fehlerhafte Einstufungen oder ungerechtfertigte Kürzungen belasten die Abläufe und erschweren eine verlässliche Planung.
Leistungsablehnung nach SGB XI und SGB XII
Ich prüfe die Entscheidungen, identifiziere Schwachstellen und formuliere präzise Widersprüche – praxisnah und mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit.
Probleme mit Pflegegraden/ Begutachtungen
Ich begleite das Verfahren und setze Korrekturen im Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren durch. Hier sichere ich die Interessen der Einrichtung, prüfe die Rechtmäßigkeit der Forderungen und entwickle Verteidigungsstrategien.
Sozialrechtliche Beratung im laufenden Betrieb
Damit erhalten Sie sozialrechtliche Sicherheit im Tagesgeschäft.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch!
Sprechzeiten an allen Standorten:
Montag – Donnerstag
9:00 – 12:30 Uhr / 13:30 – 16: 00 Uhr
Freitag
nach Vereinbarung
Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung
Zusammenarbeit - so läuft es ab
1.
Schritt 1 - Erstgespräch
Sie erläutern kurz Ihren Bestand & Ihre Prozesse.
2.
Schritt 2 - Bedarfsermittlung
Wir analysieren:
Konfliktbereiche
Arbeitsaufwand
rechtliche Risiken
Prozesspotenziale
3.
Schritt 3 - Angebot/ Paketlösung
Sie wählen:
Kontingent-Modell (monatlich)
laufende Betreuung: Beratungspakete für Wohnungswirtschaft (hier klicken) / für Pflegebranche (hier klicken)
Einzelfall-Beratung
4.
Das Zeithonorar
Für den Fall, dass ein Zeithonorar vereinbart wird, ist der konkrete zeitgenaue Aufwand die Grundlage der Vergütung.
Derzeit beträgt der Stundensatz mindestens 250,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Das Zeithonorar wird individuell vereinbart und minutengenau abgerechnet. Sie erhalten eine genaue Übersicht sämtlicher Tätigkeiten. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise.
5.
Das Pauschalhonorar
Wir vereinbaren ein Pauschalhonorar mit Ihnen, wenn der Sachverhalt und der Aufwand im Vorfeld klar bestimmbar ist.
Aktuelle Artikel
Nirgendwo ändert sich so schnell so viel wie bei Gesetzen und Paragraphen. Deshalb halten wir Sie gerne auf dem Laufenden, damit Sie von aktuellen Änderungen im Sozialrecht und Mietrecht profitieren könnten.

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